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IG Metall @ SAP

ARCHIV - Informationen für Beschäftigte bei SAP



Wir sind umgezogen

Der Betriebsrat

Betriebliche Mitbestimmung - Der Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft

Am Anfang steht die Information

Der Betriebsrat ist die gesetzlich vorgesehene Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Betrieb. Betriebsräte können für erheblich mehr Transparenz und Demokratie im Betrieb und damit für größere Fairness zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten sorgen. Sie haben Anspruch darauf, über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens informiert zu werden und können daher Risiken für ihre Kolleginnen und Kollegen frühzeitig erkennen. Sie nehmen Einblick in Gehaltslisten und können dadurch beurteilen, ob die Gehälter willkürlich oder gerecht gezahlt werden. Der Betriebsrat soll das Ungleichgewicht zwischen den Rechten der Geschäftsführung einerseits und den Rechten der Belegschaft anderseits ausgleichen.

Recht haben heißt nicht automatisch Recht kriegen

Für das Miteinander müssen sich alle engagieren

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SAP AG trauen sich zu, gute Produkte für den Weltmarkt zu entwickeln und zu fertigen. Warum sollten sie sich nicht zutrauen, ihren Sachverstand auch bei der Entwicklung und Absicherung guter Arbeitsbeziehungen einzubringen? Ein Betriebsrat hat die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen aller Beschäftigten im Betrieb wahrzunehmen. Er soll die Belegschaft z.B. auch bei Einstellungen und Kündigungen vor möglicher Willkür schützen und er soll sicherstellen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verträge auch tatsächlich erfüllt werden.

Recht muss man manchmal durchsetzen

Der Betriebsrat ist ein demokratisch gewähltes Gremium, dass von allen ArbeitnehmerInnen eines Betriebes alle vier Jahre gewählt wird. Die Mitglieder des Betriebsrats sind Ansprechpartner bei konkreten betrieblichen Fragen und Problemen, beraten und unterstützen die Beschäftigten und schließen mit der Geschäftsleitung verbindliche Regelungen ab (Betriebsvereinbarungen). Hierfür stehen dem Betriebsrat abgestufte Rechte u.a. aus dem Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung: Vom einfachem Recht über Planungen der Geschäftsführung frühzeitig informiert zu werden, über das Recht bei Entscheidungen mitzuwirken bis hin zum Recht, bei der Ausgestaltung der Arbeitnehmerbeziehungen verbindlich und zur Not auch gegen den Arbeitgeberwillen erzwingbar mitzubestimmen.

Zusammen geht's besser

Sich gegenseitig informieren statt nur zu glauben

Betriebsräte sind Ausdruck einer zivilisierten Gesellschaft. Sie verwirklichen grundlegende demokratische Prinzipien im Betrieb. Wer die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll vertreten will, benötigt Sachverstand. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, jede Menge Urteile dazu und eine reichhaltige Palette arbeitswissenschaftlicher und arbeitspsychologischer Erkenntnisse. Die IG Metall ist ein anerkannter Partner der Betriebsräte in vielen Betrieben der ITK-, Elektro-, und Metallindustrie. Sie bietet Betriebsräten zu den Fachthemen eine große Anzahl von Seminare und Informationen an. Sie hat zu vielen Themen Experten, die sich auch mit betriebsübergreifenden Fragen auskennen. Viele Betriebsräte sind zudem in regionalen oder branchenspezifischen Netzwerken der IG Metall organisiert und geben sich so gegenseitig Unterstützung.

Mitmachen - Gestalten - Einfluss nehmen

Gestalten statt sich mitreißen zu lassen

Eine Betriebsratswahl bietet allen Beschäftigten die Chance, sich in die Gestaltung der Arbeitswelt einzubringen und mitzu(be)stimmen. Um die Interessen der breiten Belegschaft zu treffen bedarf es vieler Aktiver, die sich im Betriebsrat engagieren. Die ein Ohr haben für die Wünsche und Anregungen der Beschäftigten. Die offen sind für neue Themen und fähig, auch unkonventionelle Lösungen zu finden. Die Lust haben, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln, um sie für die Kolleginnen und Kollegen einzusetzen. Und die dadurch das Profil des Betriebsrats und damit die Demokratie im Betrieb stärken.

Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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