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IG Metall @ SAP

ARCHIV - Informationen für Beschäftigte bei SAP



Wir sind umgezogen

BetrVG § 86a - Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Betriebsverfassungsgesetz - Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer - § 86a BetrVG

§ 86a BetrVG - Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, dem Betriebsrat Themen zur Beratung vorzuschlagen. Wird ein Vorschlag von mindestens 5 vom Hundert der Arbeitnehmer des Betriebs unterstützt, hat der Betriebsrat diesen innerhalb von zwei Monaten auf die Tagesordnung einer Betriebsratssitzung zu setzen.

Adresse:

IG Metall Heidelberg | Friedrich-Ebert-Anlage 24 | D-69117 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 9824-0 | Telefax: +49 (6221) 9824-30 | | Web: www.heidelberg.igm.de

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